Position | Land/Region Kärnten, Bezirk Feldkirchen in Kärnten, Gemeinde Feldkirchen 33 N 434201 / 5175050 UTM/WGS84 | |||||||
Beschreibung | Objektbeschreibung Vom Galgen Feldkirchen-Glan sind zwei quadratische Säulen aus aufeinander aufgeschichteten und mit Mörtel verbundenen Steinplatten der Nachwelt erhalten geblieben. Eine Säule ist bereits deutlich abgewittert und niedriger als die andere. Beide wurden vor einiger Zeit mit Deckplatten vor weiterer Verwitterung geschützt und befinden sich grundsätzlich in einem guten Zustand. Aus der Anordnung kann man schließen, daß früher noch eine dritte Säule vorhanden gewesen sein muß (vgl. Galgen Birkfeld). Von dieser sind jedoch keinerlei Spuren erhalten geblieben. Auch existieren in den noch vorhandenen Pfeilern keine Balkenlöcher, welche Aufschluß geben könnten, an welcher der zwei denkbar möglichen Positionen die dritte Säule stand. §2a des Denkmalschutzgesetzes schützt das Objekt.1 Historischer Kontext Im Jahre 1307 entstand um St. Veit das große herzogliche Landgericht Freiberg, welches aber bereits im Laufe des 14. Jahrhunderts in kleinere Bezirke zerfiel. U.a. das Gericht Glanegg wurde in Folge selbstständig.2 Allerdings bildete die nächste Umgebung des Schlosses Glanegg bis zum Jahre 1573 einen Burgfried und Verbrecher mußten an das Landgericht Kreig, den letzten Rest des Landgerichts Freiberg, abgeliefert werden, obwohl Schloß Glanegg selbst mindestens seit Anfang des 15. Jahrhunderts Sitz eines eigenen Landgerichtes war.3 Als Glanegg nach dem Aussterben der Glanegger 1385 an den Herzog fiel, erhielt es eine eigene Gerichtsbarkeit. Ein Gerichts- und Burggraf von Glanegg wird zum ersten Mal in einer Urkunde vom 11. November 1444 genannt, das Gericht in einer Urkunde vom 9. März 1465. In den folgenden Pflegebriefen wurde in der Regel auch das Landgericht erwähnt. Bis 1573 gehörte zum Landgericht Glanegg auch das Zoller Gericht, 1573 wurde dieses an Georg Khevenhüller, Inhaber des Amtes Kreig, abgetreten, wofür das früher zu Kreig gehörige St. Ulricher Gericht mit dem Landgericht Glanegg vereinigt wurde.4 Am Galgen wurden Verurteilte aus dem ganzen Landgericht Glanegg sowie aus Nachbargerichten justifiziert, z.B. auch Personen aus Feldkirchen, da die damals bambergische Stadt Feldkirchen nur die niedere Gerichtsbarkeit innehatte und als Burgfried Teil des Landgerichtssprengels war.5 Ein diesbezüglicher Streit zwischen Feldkirchen und Glanegg erstreckte sich vom Anfang des 15. bis Ende des 16. Jahrhunderts und endete mit dem Siege Glaneggs. Am 10. Oktober 1574 wurde nämlich zwischen Wilhelm von Ernau, dem damaligen Inhaber des Landgerichts Glanegg, und dem Markt Feldkirchen ein Vergleich geschlossen, wonach jede in Feldkirchen ergriffene Malefizperson durch den (landesfürstlichen) Bannrichter abgeurteilt, sodann durch den (landesfürstlichen) Freimann an der Burgfriedsgrenze dem Glanegger Landrichter überliefert und nach Aufforderung seitens des Landrichters durch den Freimann auf der Glanegger Richtstätte hingerichtet werden sollte.6 Auch das Gericht Himmelberg mußte zeitweise schwere Verbrecher nach Glanegg abliefern7 Standort und Lage Das Denkmal befindet sich zwischen der Bahnlinie, welche von Feldkirchen in Kärnten nach St. Veit an der Glan führt, und dem Fluß Glan inmitten einer kleinen Siedlung. Wenn man Feldkirchen auf der B94 Richtung St. Veit verläßt, so zweigt kurz nach dem Verlassen der Stadt rechts eine Straße nach St. Martin bzw. Klein St. Veit ab. Direkt bevor diese Straße die Bahnlinie quert, biegt man nach links in einen kleinen Weg ab, der nach einigen Metern direkt zum Galgen führt. Bereits seit dem Mittelalter verlief im Glantal ein bedeutender Hauptverkehrsweg, die sogenannte Venedigerstraße zwischen Wien und Venedig, an der das Hochgericht somit lag. Bezogen auf den Landgerichtssprengel befand sich das Objekt zentral im nordwestlichen Viertel, das Landgericht hatte seinen Sitz auf der Burg Glanegg, rund 3,3 Kilometer Luftlinie weiter östlich im Tal gelegen.8 Da sich dazwischen ein Bergrücken befindet, kann kein Sichtkontakt bestanden haben. Nordwestlich befinden sich, hoch über dem Tal gelegen, Schloß und Ruine Dietrichstein, der Stammsitz des gleichnamigen Adelsgeschlechts. Die Burg, welche ursprünglich das Tal sicherte und einen eigenen Burgfriedsprengel im Landgericht bildete, wurde während des Türkeneinfalls 1483 von den Feldkirchnern zerstört, damit sich keine Feinde einnisten konnten9. __________________ 1 [BDAK; S. 12] 2 [Kraig91; S. 21f], [LGKE4-1; S. 9, S. 72f] 3 [LGKE4-1; S. 72f, S. 76f] 4 [LGKE4-1; S. 87f] 5 [Putzi80; S. 24, 49], [LGK; Blatt 25] 6 [LGKE4-1; S. 89f] 7 [LGKE4-1; S. 95] 8 [LGK; Blatt 25], hier ist zwar ein Galgen verzeichnet, aber etwas weiter westlich. Entweder handelt es sich um eine andere Richtstätte, die früher dort existierte und dann an den aktuellen Standort verlegt wurde, oder um einen Fehler in der Karte. 9 [Putzi80; S. 37] | |||||||
Bilder/Plan |
|